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BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 48.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Verpflichtung eines Wehrpflichtigen zur Auskunftserteilung an die Erfassungsbehörde - Voraussetzungen der Verpflichtung eines Wehrpflichtigen zur persönlichen Meldung bei der Erfassungsbehörde - Erhebung von Verwaltungskosten für durch Landesbehörden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 20.02.1969 - I VG W 50/68
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 48.69
Papierfundstellen
- DÖV 1971, 678
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 48.69
Das legt es nahe, in dem Schweigen des § 15 Abs. 5 WpflG hinsichtlich der Kosten-(Gebühren-)Pflicht eine Gesetzeslücke zu erblicken, die durch analoge Anwendung der in den §§ 19 Abs. 8, 26 Abs. 6 und 33 Abs. 7 WpflG bestimmten Kostenfreiheit zu schließen ist (zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke im Wege der Analogie vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10; 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57]und 245; 11, 222 und 263; 12, 119). - BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60
Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 48.69
Das legt es nahe, in dem Schweigen des § 15 Abs. 5 WpflG hinsichtlich der Kosten-(Gebühren-)Pflicht eine Gesetzeslücke zu erblicken, die durch analoge Anwendung der in den §§ 19 Abs. 8, 26 Abs. 6 und 33 Abs. 7 WpflG bestimmten Kostenfreiheit zu schließen ist (zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke im Wege der Analogie vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10; 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57]und 245; 11, 222 und 263; 12, 119). - BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 48.69
Das legt es nahe, in dem Schweigen des § 15 Abs. 5 WpflG hinsichtlich der Kosten-(Gebühren-)Pflicht eine Gesetzeslücke zu erblicken, die durch analoge Anwendung der in den §§ 19 Abs. 8, 26 Abs. 6 und 33 Abs. 7 WpflG bestimmten Kostenfreiheit zu schließen ist (zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke im Wege der Analogie vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10; 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57]und 245; 11, 222 und 263; 12, 119). - BVerwG, 06.09.1959 - I C 6.58
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 48.69
Wäre dem nicht so, so würde - wie in BVerwGE 8, 340 eingehend begründet - die in Art. 116 Abs. 1 GG bezweckte Gleichstellung der Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Wahrheit nicht erreicht; Kinder dieser Personen würden diese Eigenschaft von ihren Eltern nicht durch Geburt erwerben können, wohingegen die Kinder der deutschen Staatsangehörigen deren Eigenschaft als solche durch Geburt erwerben; die Gleichstellung würde bereits in der zweiten Generation illusorisch. - BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57
Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 48.69
Das legt es nahe, in dem Schweigen des § 15 Abs. 5 WpflG hinsichtlich der Kosten-(Gebühren-)Pflicht eine Gesetzeslücke zu erblicken, die durch analoge Anwendung der in den §§ 19 Abs. 8, 26 Abs. 6 und 33 Abs. 7 WpflG bestimmten Kostenfreiheit zu schließen ist (zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke im Wege der Analogie vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10; 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57]und 245; 11, 222 und 263; 12, 119).
- BVerwG, 18.03.1987 - 8 B 165.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Wie der beschließende Senat in dem Urteil vom 28. Januar 1971 (- BVerwG VIII C 48.69 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 7 S. 20 ) dargelegt hat, knüpft § 1 Abs. 1 Satz 1 WPflG die Wehrpflicht nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, sondern an die Eigenschaft als "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes".Verfassungsrechtliche oder sich aus sonstigem höherrangigen Recht ergebende Bedenken sind hiergegen nicht zu erheben (vgl. Urteil vom 28. Januar 1971, a.a.O.).
- BVerwG, 17.11.1983 - 8 B 152.83
Wehrpflichtigkeit eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits durch Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 48.69 - (Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 7 S. 20 [21]) entschieden hat, knüpft § 1 Abs. 1 WPflG ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht - insbesondere das Grundgesetz - die Wehrpflicht nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern an die Eigenschaft als "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes".Diese Gleichstellung der Deutschen mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Wehrpflicht trägt ihrer verfassungsrechtlichen Gleichstellung in Art. 116 Abs. 1 GG mit der Folge gleicher staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten (vgl. Art. 33 Abs. 1 GG) - namentlich des gleichen Zugangs "zu jedem öffentlichen Amte" (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG) - Rechnung (Urteil vom 28. Januar 1971 a.a.O.).
- BVerwG, 10.10.1972 - VIII B 74.72
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Das ist bereits im Urteil des Senats vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 48.69 - (Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 7, § 15 WPflG Nr. 1 = DÖV 1971, 678 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 48/69]) mit eingehender Begründung ebenso entschieden worden; es fehlt an Gründen, die eine erneute Prüfung dieser Frage erforderlich machen können.